Absturzsicherung & Netze
Absturzsicherung bei Gerüstbauarbeiten sind ein Gesetz
Eine sinnvolle Planung schützt ihre Mitarbeiter sowie das gesamte Bauvorhaben. Paul Gerüstbau ist als Meisterbetrieb mit mehreren Jahrzehnten von Erfahrung Ihr Kontakt wenn es um die saubere Planung , Konzeption sowie Umsetzung Ihres Projektes geht. Es ist gesetzlich verpflichtend eine Absturzsicherung von Anfang an mit einzuplanen. Sparen Sie nicht an falscher Stelle und planen Sie mit uns gemeinsam Ihr Projekt.
Gesetzliche Vorschriften für die Absturzsicherung
Die neuen und verschärften Änderungen der technischen Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ und Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“, die im Februar 2019 in Kraft getreten sind, haben in der Gerüstbauwelt einiges verändert.
Die Abstürze gelten bis heute noch als häufigste Todesursache am Bau. Das möchte die BG Bau mit ihren geänderten Vorschriften verhindern. Mit neuen TRBS 2121-1 schreibt sie nun strengere Richtlinien beim Gerüst-Aufbau bzw. Abbau vor, womit die Gerüstersteller nach dem TOP-Prinzip handeln müssen – das bedeutet technische vor organisatorischen vor persönlichen Maßnahmen.
Paul Gerüstbau arbeitet nach dem TOP Prinzip
Außerdem muss bereits in der Planungsphase eine Montageanweisung vom Gerüstersteller angefertigt werden sowie am einzurüstenden Objekt die Ausrüstung zur Rettung gemäß Rettungskonzept vorhanden sein. Zudem ändern sich auch die aktuellen Anforderungen an die Zugänge zum Arbeitsplatz, die den Einsatz von Treppen, Aufzügen oder Hebebühnen ab einer bestimmten Gerüsthöhe fordern.
Kontaktieren Sie uns für eine gemeinsame Planung Ihres Bauvorhabens.